Die Werkstattbindung der KFZ Versicherung
In der Teil- und der Vollkaskoversicherung werden von einigen Versicherern Rabatte auf die Beiträge eingeräumt, wenn Sie sich für die sogenannte Werkstattbindung entscheiden. Naturgemäß ist diese Regelung für die Kfz-Haftpflichtversicherung uninteressant, da diese die Schäden, die Sie an Fremdfahrzeugen verursachen, zum Gegenstand hat. Was nun aber dahinter steckt und wann diese Vereinbarung sinnvoll ist, dazu finden Sie im folgenden Beitrag wichtige Hinweise und Anregungen.
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