In der Teil- und der Vollkaskoversicherung werden von einigen Versicherern Rabatte auf die Beiträge eingeräumt, wenn Sie sich für die sogenannte Werkstattbindung entscheiden. Naturgemäß ist diese Regelung für die Kfz-Haftpflichtversicherung uninteressant, da diese die Schäden, die Sie an Fremdfahrzeugen verursachen, zum Gegenstand hat. Was nun aber dahinter steckt und wann diese Vereinbarung sinnvoll ist, dazu finden Sie im folgenden Beitrag wichtige Hinweise und Anregungen.
Was beinhaltet die Werkstattbindung?
Die niedrigeren Beiträge in der Teil- oder Vollkaskoversicherung haben einen Grund: Sie können im Schadensfall nicht mehr frei entscheiden, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Der jeweilige Versicherer gibt Ihnen dann vor, an welche Kfz-Werkstatt Sie sich wenden müssen. Die so zu erzielenden Rabatte können durchaus gravierend sein, bis zu 20 Prozent sparen Sie auf diese Weise am Beitrag. Darüber hinaus werden viele Formalitäten direkt zwischen Werkstatt und Kfz-Versicherung erledigt, da es entsprechende Vereinbarungen zur Zusammenarbeit gibt. Die Werkstatt wiederum profitiert von der höheren Nachfrage und stellt Ihnen eventuell einen Mietwagen kostenfrei zur Verfügung, was unter normalen Umständen nicht Gegenstand einer Kaskoversicherung wäre.
Die Nachteile der Werkstattbindung
Sollten Sie allerdings eine andere Werkstatt als die vorgeschriebene nutzen, müssen Sie einen Teil der anfallenden Kosten selbst übernehmen. Die Versicherer vereinbaren nämlich mit den Vertragswerkstätten niedrigere Kostensätze, um die Rabatte im Beitrag erwirtschaften zu können. Meist handelt es sich um freie Werkstätten, die also nicht an eine bestimmte Automarke gebunden sind. Es stellt sich also im Vorfeld die Frage, welche Werkstatt in Ihrer Nähe von der jeweiligen Versicherung vorgeschrieben wird. Sollten Sie über einen Neuwagen verfügen, den Sie bevorzugt in der Vertragswerkstatt reparieren lassen wollen, dürfte die Werkstattbindung nicht in Ihrem Interesse sein.
Wann ist die Werkstattbindung sinnvoll?
Fahren Sie Ihr Auto aber bereits einige Jahre, können Sie mit dieser Vereinbarung durchaus Geld sparen, ohne Nachteile hinnehmen zu müssen. Die vertraglich gebundenen Werkstätten sind allesamt geprüft und erledigen die Aufträge zuverlässig und professionell. Die Garantie-Leistungen werden hier genauso eingeräumt, wie es bei Vertragswerkstätten der Fall ist. Selbst für Neufahrzeuge könnten Sie diese Regelung in Anspruch nehmen, da die Neuwagengarantie auch bei der Nutzung einer freien Werkstatt nicht mehr eingeschränkt werden darf. Allerdings zeigen die Erfahrungen, dass zum einen der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen höher ausfällt, wenn die Vertragswerkstatt sämtliche Durchsichten, Wartungen und Reparaturen erledigt hat. Zum anderen können dort außerordentliche Kulanzleistungen besser ausgehandelt werden.
Kritisch ist die Werkstattbindung bei Leasing-Fahrzeugen zu beurteilen, denn auch der Leasinggeber hat seine konkreten Vorstellungen von den zu nutzenden Werkstätten. Vor allem bei Kasko-Schäden muss die Leasinggesellschaft immer in die Abwicklung einbezogen werden, damit diese eine Kosten-Nutzen-Abwägung durchführen kann. In der Regel werden die Vertragswerkstätten bevorzugt, um den Restwert der Fahrzeuge möglichst hoch zu halten. Entsprechende Vereinbarungen können sich durchaus in den Verträgen finden. Selbst wenn es keine schriftlich fixierten Vorschriften gibt, sollten Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug auf die Werkstattbindung verzichten, um nicht Gefahr zu laufen, im Schadensfall einen erheblichen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen.
Persönliche Präferenzen entscheidend
Trotz des meist deutlich niedriger ausfallenden Versicherungsbeitrages für die Teil- und Vollkaskoversicherung, sollten Sie Ihre Entscheidung für oder gegen die Werkstattbindung genau abwägen:
- Haben Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens, sollten Sie zunächst prüfen, ob diese als Vertragswerkstatt des Kfz-Versicherers vorgesehen ist.
- Wollen Sie sich frei entscheiden und zunächst Angebote einholen, dürften Sie mit diesem Reglement nicht zurechtkommen.
- Legen Sie Wert auf die umfassende Betreuung durch die Vertragswerkstatt, verzichten Sie lieber auf den Rabatt für die Werkstattbindung.
- Sind Sie jedoch vollkommen unvoreingenommen und wollen Beiträge sparen, nutzen Sie diese Möglichkeit.
Fazit – Werkstattbindung
Ob diese Regelung für Sie sinnvoll oder nicht ist, das können nur Sie unter Abwägung aller Vor- und Nachteile entscheiden. Fakt ist: Die Werkstattbindung bringt Ihnen einen Rabatt von bis zu 20 Prozent auf die Teilkasko- und Vollkasko-Beiträge. Andererseits sind Sie bei einem versicherten Schaden nicht frei in Ihrer Entscheidung, welche Werkstatt die Reparatur durchführen soll. Vor allem bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen, aber auch bei Neuwagen können Sie dadurch Nachteile erleiden. Sollten Sie gegen diese Regelung verstoßen und Ihr Auto in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Die Höhe Ihres Anteils richtet sich nach den Tarifbestimmungen des Versicherers, teilweise wird die Selbstbeteiligung verdoppelt oder verdreifacht, teilweise werden Sie prozentual beteiligt.