Die Typ- und Regionalklassen sind ein entscheidender Faktor, wenn es darum geht, den Beitrag für eine KFZ-Versicherung zu bestimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die KFZ-Haftpflicht, die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung handelt. Damit sich jeder Autofahrer ein realistisches Bild machen kann, wie sich der Beitrag für seine Versicherung zusammensetzt, sollte er zumindest Grundkenntnisse darüber besitzen, was es mit den Typ- und Regionalklassen auf sich hat. Die Typ- und Regionalklassen werden in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf neu festgelegt. Dies bekommen nicht wenige Autofahrer zu spüren, wenn sich der Beitrag für die KFZ-Versicherung erhöht oder verringert.
Typklassen
In Deutschland gibt es ungefähr 24.000 verschiedene Automobile, die vom Gesetzgeber für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen sind. Nicht jedes dieser Automobile kann versicherungstechnisch individuell behandelt werden. Der Aufwand wäre viel zu groß. Aus diesem Grunde hat sich der Gesetzgeber entschieden, Automobile, bei denen die Schadens- und Unfallbilanz in etwa vergleichbar ist, zu einer Typenklasse zusammenzufassen. Bei der Bestimmung der Typenklassen spielen die Fahrzeugart, die Fahrweise ihrer Nutzer und verschiedene andere Faktoren eine Rolle. Aus der Einordnung in eine hohe Typenklasse lässt sich schließen, dass die Nutzer dieses Fahrzeugtyps vergleichsweise häufig in Unfälle und Schäden aller Art verwickelt sind. Eine niedrige Typenklasse zeigt das Gegenteil an. Hier sind sehr wenige Schäden oder Unfälle zu verzeichnen. Wenn sich die Unfalls- und Schadensbilanz eines Automobilmodells ändert, erfolgt eine Neueinordnung in eine andere Typenklasse.
Während bei der KZF-Haftpflicht vor allem die Fahrweise der Nutzer und die Art des Fahrzeugs entscheidend sind, spielen bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung die Zahl der Verkehrsunfälle, der Diebstähle, der Brände und Glasschäden bei der Festlegung der Typenklasse eine Rolle.
Aufgrund dieser Tatsache unterscheidet sich die Zahl der Typenklassen, die für eine KFZ-Haftpflichtversicherung maßgebend sind von der Zahl der Typenklassen, die für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung gelten.
In der KFZ-Haftpflicht gibt es 16 Typenklassen. Sie reichen von der 10 bis zur 25. Wer ein Automobil besitzt, das in der Typenklasse 10 eingeordnet ist, kann mit einem besonders niedrigen Beitrag rechnen, während jemand, der ein Automobil der Typenklasse 25 besitzt, mit deutlich erhöhten Beiträgen rechnen muss.
In der Teilkaskoversicherung gibt es 24 Typenklassen, die von der 10 bis zur 33 reichen und in der Vollkaskoversicherung gibt es 25 Typenklassen, die bei der 10 beginnen und bei der 34 enden.
Regionalklassen
Jede Region der Bundesrepublik Deutschland weist eine eigene Schadensbilanz auf. In diese Schadensbilanz fließen zahlreiche Faktoren ein, zu denen Unfälle aller Art, Schäden durch Unwetter sowie Diebstähle gehören. Diese Schadensbilanz wird amtlich erfasst. Bezogen auf alle in der Region zugelassenen Fahrzeuge lässt sich die durchschnittliche Schadenshöhe pro Fahrzeug ermitteln.
Die Schadensbilanz wird in einen Indexwert umgerechnet. Dieser Indexwert dient als Basis für die Festlegung einer Regionalklasse. Eine Region, die sich durch eine besonders hohe Schadenshöhe auszeichnet, hat eine numerisch entsprechend hohe Regionalklasse zur Folge, während eine Region, die eine niedrige Schadensbilanz aufweist, in eine niedrige Regionalklasse eingeordnet wird. So können die Schadensbilanzen aller Regionen und aller Zulassungsbezirke miteinander verglichen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Bezirke eng aneinander oder weit voneinander entfernt liegen.
In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es 12 Regionalklassen, in der Teilkaskoversicherung 16 Regionalklassen und in der Vollkaskoversicherung 9 Regionalklassen.
Änderung der Typ- und Regionalklassen
Wenn sich die Typ- und/oder die Regionalklassen ändern, hat dies direkte Folgen für die Kunden einer Autoversicherung. Stichtag für die Vergabe der Typ- und Regionalklassen ist der 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres. Dann gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bekannt, wie die Typ- und Regionalklassen im darauf folgenden Jahr aussehen werden. Dies ist auch der Zeitpunkt, zu dem die Kunden mit einer Erhöhung oder mit einer Verringerung der Beiträge zur KFZ-Versicherung rechnen müssen. Erhöht sich der Beitrag durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklasse, kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden. Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, liegt es an ihm, eine neue Versicherung zu finden, die mit einem günstigeren Preis-Leistungsverhältnis aufwarten kann. Eine reguläre Kündigung der KFZ-Versicherung ist immer zum Ende eines Kalenderjahres oder bei einer Versicherung mit unterjähriger Zahlungsweise zum Ende eines Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in beiden Fällen einen Monat.
Fazit
Bedenken Sie idealerweise bereits vor dem Erwerb eines Automobils, dass die Beiträge für die verschiedenen Arten der KFZ-Versicherung sich auch nach dem jeweiligen Modell und der Zulassungsregion richten. Sie können viel sparen, indem Sie sich gezielt für ein Fahrzeug einer günstigen Typenklasse entscheiden.