Teil- und Vollkasko sind Wahlversicherungen, die Sie bei der Anmeldung Ihres Autos bei einem Versicherer abschließen können, aber im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung nicht müssen. Beide Versicherungsarten sind jedoch nicht bei allen Fahrzeugen sinnvoll. Hier lesen Sie, was Sie über die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung wissen sollten, wenn Sie ein Auto anmelden oder Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen.
Was ist eine Kaskoversicherung?
Der Begriff Kasko ist ein anderes Wort für Fahrzeug, grenzt dieses aber auch von seiner Ladung ab. Eine Kaskoversicherung ist daher im wörtlichen Sinn eine Fahrzeugversicherung, die ausschließlich Schäden am Transportmittel selbst abdeckt. Die Zusätze „Teil“ und „Voll“ beziehen sich dabei auf den Umfang der versicherten Schäden. Welche Kaskoversicherung für Sie in Frage kommt, hängt vom Alter beziehungsweise vom Wert Ihres Fahrzeugs ab.
Wie unterscheiden sich Teil- und Vollkasko?
Da die Vollkaskoversicherung eine Teilkasko beinhaltet, liegt der prinzipielle Unterschied der beiden Versicherungsarten zunächst in den zusätzlichen Leistungen der Vollkasko. Diese betreffen zwei Gruppen von Schäden. Zum einen deckt die Vollkasko Schäden an Ihrem eigenen Auto, die Sie selbst verursacht haben, zum Beispiel bei einem Unfall. Zum anderen ersetzt sie Ihnen die Kosten für die Schadenbeseitigung nach Vandalismus, das heißt, falls jemand Ihr Auto beschädigt, ohne ein anderes Ziel damit zu verfolgen. Schlägt beispielsweise jemand eine Scheibe Ihres Wagens ein, um es zu öffnen, und stiehlt Ihr Autoradio, dann ist der Schaden bereits durch die Teilkasko gedeckt. Ohne den Diebstahl handelt es sich dagegen um einen Vandalismusschaden, den nur die Vollkasko ersetzt.
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko besteht darin, dass es eine Belohnung für einen schadenfreien Versicherungsverlauf, wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung, nur in der Vollkasko gibt. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklassen und Rabatte, weil die von ihr gedeckten Schäden im Allgemeinen fremdverschuldet sind. Daran sollten Sie denken, wenn Sie bereits eine hohe Schadenfreiheitsklasse erreicht haben. Eine Vollkaskoversicherung kostet dann in der Regel nur wenig mehr als eine Teilkasko und kann sogar günstiger ausfallen. Abgesehen davon ist die Vollkasko vor allem für Neuwagen interessant. Der Wert Vollkasko-versicherter Autos liegt meist oberhalb von 15.000 Euro.
Die Vollkaskoversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Rückstufung im Schadenfall gegen einen Zusatzbeitrag durch einen Rabattschutz zu vermeiden. Eine deutliche Beitragssenkung können Sie dagegen durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung erreichen. Üblich sind 150 Euro für die Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung. Diese Beträge bieten meist ein gutes Verhältnis zwischen der Beitragssenkung und den Kosten, die Ihnen bei einem Schaden entstehen. In diesem Fall zahlen Sie den entsprechenden Betrag selbst und die Versicherung ersetzt nur die darüber hinausgehenden Kosten.
Bei einem reparierbaren Glasschaden, wie einem Steinschlag in der Windschutzscheibe, kann diese Regelung allerdings eine kostengünstige Reparatur unattraktiv machen, da Sie die Kosten unterhalb der Selbstbeteiligungsgrenze vollständig selbst tragen. Manche Versicherer fordern daher die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung nicht ein, wenn Sie eine beschädigte Scheibe reparieren lassen, anstatt sie zu ersetzen.
Welche Kriterien sind bei Teil- und Vollkasko wichtig?
Beim Vergleich verschiedener Angebote für die Kaskoversicherung sollten Sie auf die Details beim Deckungsumfang achten, denn hier unterscheiden sich die Tarife. Der Rahmen ist dagegen im Allgemeinen gleich. Die Teilkasko deckt Schäden durch
- Glasbruch,
- Unfälle mit Haarwild,
- Fahrzeugdiebstahl und Einbruch,
- Diebstahl und daraus resultierende Beschädigungen von Zubehör,
- Hagel, Sturm und Überschwemmung,
- Brand.
Bei der Vollkaskoversicherung kommen noch Schäden an Ihrem eigenen Auto hinzu, die auf Vandalismus zurückzuführen oder nicht durch andere Versicherungen gedeckt sind.
Über diesen allgemeinen Rahmen hinaus bieten aber viele Versicherungen einen erhöhten Deckungsumfang in der Teil- und Vollkasko. Dazu gehören zum Beispiel
- eine erweiterte Wildschadendeckung, die Schäden durch Pferde, Rinder und Schafe oder auch Katzen einschließt,
- der Einschluss von Marderbiss-Schäden und bei manchen Tarifen auch daraus resultierender Folgeschäden,
- der Verzicht auf Abzüge „neu für alt“ beim der Reparatur mit Neuteilen, die den Wert des Fahrzeugs steigern,
- die Erstattung des Neupreises bei einem Totalschaden an einem Neuwagen innerhalb der ersten sechs Monate.
Tipp:
Ein Merkmal, das Sie darüber hinaus besonders bei der Vollkasko beachten sollten, ist der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Seit einigen Jahren braucht Ihre Versicherung Schäden nämlich nur noch anteilig zu erstatten, wenn Sie diese grob fahrlässig verursacht haben. Mit diesem Zusatzmerkmal im Tarif garantiert der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit den vollen Versicherungsschutz. Ausgenommen sind in der Regel Diebstähle sowie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursachte Schäden.
Besonderheiten der Kaskoversicherungen beim Versicherungswechsel
Wenn Sie Ihre Autoversicherung wechseln, sollten Sie allgemein erst den neuen Vertrag abschließen und dann den alten kündigen. Das ist der sichere Weg, weil Ihr neuer Vertrag für die Kfz-Haftpflicht erst wirksam wird, wenn Ihre alte Versicherung Sie aus dem bestehenden Vertrag entlässt. Sie brauchen also keine Doppelversicherung zu befürchten. Bei einer Kaskoversicherung ist diese Vorgehensweise aber besonders wichtig, denn hier besteht kein Kontrahierungszwang wie bei der Kfz-Haftpflicht. Das heißt, die Autoversicherungen sind nicht verpflichtet, Ihnen eine Kaskoversicherung anzubieten beziehungsweise einen derartigen Vertrag mit Ihnen zu schließen.
Fazit
Wenn Sie sich über die Leistungen der obligatorischen KFZ-Haftpflicht hinaus auch gegen selbstverursachte (Unfall-)Schäden an Ihrem eigenen Auto versichern wollen, ist eine zusätzliche Kaskoversicherung unerlässlich. Eine Vollkaskoversicherung, die sich vor allem lohnt, wenn Sie einen wertvollen Neuwagen besitzen, ersetzt Ihnen sogar die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden.