Die Absicherung in 100 Mio Euro Höhe im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung sorgt immer wieder für Verwirrung – und ist doch unverzichtbar. Nicht zuletzt der enorme Versicherungsumfang und das potenzielle Schadenrisiko bestimmen die essentielle Bedeutung dieser Pflichtversicherung. Im Folgenden werden Ihnen die wichtigen Eckpunkte dargestellt, die Besonderheiten hervorgehoben und die verschiedenen Funktionen einer Kfz-Haftpflichtversicherung erläutert.
Die Haftungsgrundsätze und ihre Unterschiede
Heißt es normalerweise, dass derjenige, der durch ein Fehlverhalten Schäden bei Dritten verursacht, für diese zu haften hat, weicht die Haftung eines Fahrzeughalters davon ab. Er unterliegt nämlich der Gefährdungshaftung, die sich aus dem erlaubten Betrieb eines Fahrzeuges ergibt. Das klingt zunächst kompliziert, lässt sich aber folgendermaßen auf den Punkt bringen: Muss im Normalfall ein Geschädigter nachweisen, dass der vermeintliche Verursacher wirklich Schuld am Schaden trägt, ist dies für die Gefährdungshaftung unerheblich. Dem Fahrzeughalter obliegt also die Nachweispflicht, dass er am Vorfall unschuldig ist – die Beweislast ist umgekehrt. Da ein Fahrzeug schon der Sache nach eine Gefährdung darstellt, weil aus seinem Betrieb heraus nun einmal Schäden verursacht werden können, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung diesem Risiko Rechnung tragen.
Der vielschichtige Versicherungsumfang
Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, um die potenziellen Schadenersatzforderungen bedienen zu können. Im ersten Schritt prüft der Versicherer die Rechtmäßigkeit der Forderungen – und zwar dem Grundsatz und der Höhe nach. Denn zum effektiven Schutz des Versicherungsnehmers gehört auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Die Beweislastumkehr stellt hier eine besondere Herausforderung dar, die Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung selbstverständlich ernst nimmt: Sieht die Versicherung keinen Grund, den Schadenersatzforderungen stattzugeben, wird sie dies notfalls vor Gericht vertreten. Sind dazu Gutachten notwendig oder andere Beweissicherungsverfahren, können Sie sich als Versicherungsnehmer auf den Versicherungsschutz verlassen.
Bezüglich der Höhe der Forderungen gibt es immer wieder Klärungsbedarf, denn die Entschädigung erfolgt grundsätzlich zum Zeitwert, nämlich unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung der beschädigten Sache. Wenn beispielsweise die Schadenbeschreibung nicht zu den dargestellten Kosten passt, vertritt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Interessen ihrer Versicherungsnehmer und schreitet notfalls klärend ein.
Sind die Schadenersatzansprüche unstrittig, werden diese selbstverständlich so schnell wie möglich reguliert. Für Sie heißt das: Mit der Schadensmeldung und der Lieferung aller benötigten Informationen, Daten oder Belege ist die Angelegenheit für Sie erledigt – die Kfz-Haftpflicht kümmert sich um alle Belange und die Abwicklung bis hin zur Auszahlung an den oder die Geschädigten. Sie genießen also über den passiven Rechtsschutz hinaus auch die Sicherheit, dass alle berechtigten Forderungen schnellstmöglich beglichen werden.
Die Schadenarten in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei Personenschäden gelten natürlich andere Regeln, als dies bei Sachschäden der Fall ist: Sämtliche Behandlungs-, Therapie- und Arzneikosten werden erstattet, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist. Muss der Geschädigte eine Einkommenseinbuße hinnehmen, steht die Versicherung innerhalb der gesetzlichen Grenzen selbstverständlich ebenso dafür ein wie für Schmerzensgelder oder Rentenleistungen. Tragisch sind die Todesfälle, die durch einen Verkehrsunfall verursacht werden – an dieser Stelle werden mit einem finanziellen Ausgleich die schlimmsten Folgen abgefedert.
Besonders heikel sind Umweltschäden, die durch auslaufendes Benzin oder andere gefährliche Flüssigkeiten verursacht werden. Die Dekontamination von Erdreich schlägt mit enormen Kosten zu Buche, die Behebung von Gewässerschäden gestaltet sich sehr aufwendig. Auch dafür steht eine Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Eine wirkliche Pflichtversicherung
Auch wenn der Begriff „Haftpflichtversicherung“ anderes impliziert, sind diese Verträge in vielen Bereichen freiwillig abzuschließen. Eine der wenigen Ausnahmen stellt die Kfz-Haftpflichtversicherung dar, denn ohne den Nachweis dieses Versicherungsschutzes können Sie kein Auto zulassen – zur Sicherheit aller. Sie benötigen also die elektronische Versicherungsbestätigung, um überhaupt ein amtliches Kennzeichen für ein Fahrzeug zu erhalten und dieses somit im Straßenverkehr nutzen zu dürfen.
Naturgemäß stellen Fahrzeuge unterschiedliche Risiken dar: Von einem Moped geht beispielsweise eine kleinere Gefahr aus, als dies bei motorstarken Sportwagen oder LKW für den Gefahrguttransport der Fall ist – entsprechend gestalten sich die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Neben der Fahrzeugverwendung, die mit der Wagniskennziffer definiert wird, spielen also auch die Art des Fahrzeuges, dessen Stärke und viele subjektive Tarifmerkmale bei der Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung jeweils eine wichtige Rolle. Auf diese Weise wird ein gerechtes Verhältnis zwischen Risiko und Beitrag hergestellt, das nicht zuletzt auf den Schadenstatistiken beruht.
Schon das enorme Schadenpotenzial, das aus dem Führen von Kraftfahrzeugen resultiert, rechtfertigt diese Pflichtversicherung: Könnten Sie im Ernstfall die Kosten für eine medizinische Behandlung oder die Dekontamination von Erdreich aus eigener Tasche tragen? Ebenso ist es den Geschädigten nicht zuzumuten, auch noch finanziell für den erlittenen Schaden bestraft zu werden. Um den Versicherungsschutz zu sichern, ist eine Pflichtversicherung mit der daran geknüpften Erlaubnis für die Teilnahme am Straßenverkehr ein probates Mittel.
Fazit: Hohe Deckungssummen – zur Sicherheit aller Beteiligten
Keiner kann seine Hand dafür ins Feuer legen, dass mit seinem Fahrzeug nicht ein tragischer Unfall verursacht wird – die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt also eine wichtige Schutzfunktion für Sie selbst, aber vor allem auch für andere Verkehrsteilnehmer und die Umwelt. Um alle Diskussionen um Entschädigungsgrenzen zu vermeiden, empfehlen sich die hohe Deckungssummen über min. 80 Mio Euro in jedem Fall. Die Beitragsunterschiede sind marginal, für den Ernstfall gehen Sie so aber auf Nummer sicher.