Die Berechnung der Kfz-Steuer für das Motorrad ist vergleichsweise einfach, denn im Gegensatz zu Autos findet bei Motorrädern keine Unterscheidung nach dem Abgasverhalten statt. Lediglich die Größe des Hubraums spielt bei der Kfz-Steuer für das Motorrad eine Rolle. Eine entsprechende gesetzliche Regelung besteht seit 1955 und ist bis heute unverändert. Die Kfz-Steuer muss entrichtet werden, sobald ein Motorrad bei der örtlichen Zulassungsstelle offiziell angemeldet ist.
Anmeldung eines Motorrades
Die Anmeldeformalitäten für ein Motorrad sind in etwa vergleichbar mit den Anmeldeformalitäten, die auch für ein Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug gelten. Das heißt konkret, dass eine Anmeldung nur erfolgen kann, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Außerdem müssen Sie als Besitzer des Motorrades Ihren Hauptwohnsitz im Einzugsbereich der jeweiligen Zulassungsstelle haben. Sollten noch Steuerschulden bestehen, die für ein anderes Fahrzeug fällig waren, müssen diese Steuerschulden erst beglichen werden, bevor ein neues Motorrad angemeldet werden kann. Die Kfz-Steuer für das Motorrad wird von der Zollverwaltung eingezogen. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass Sie als Besitzer des Fahrzeugs ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ist dies geschehen, bekommen Sie innerhalb von wenigen Tagen Post von der Zollverwaltung. Der Einzug der Kfz-Steuer erfolgt zu dem Zeitpunkt, wenn sie fällig ist. Der Zahlungszeitraum beträgt zwölf Monate. Ausnahmen gelten, wenn das Motorrad ein Saisonkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen besitzt.
Berechnung der Kfz-Steuer für das Motorrad
Für die Höhe der Kfz-Steuer ist ausschließlich die Größe des Hubraums maßgebend. Pro angefangene 25 ccm Hubraum hat der Gesetzgeber eine Pauschale in Höhe von 1,84 Euro festgelegt. Folgende Steuersätze sind für das Motorrad bindend:
- bis zu 500 ccm Hubraum: 36,80 Euro
- bis zu 600 ccm Hubraum: 44,16 Euro
- bis zu 650 ccm Hubraum: 47,84 Euro
- bis zu 750 ccm Hubraum: 55,20 Euro
- bis zu 1000 ccm Hubraum: 73,60 Euro
- bis zu 1300 ccm Hubraum: 95,68 Euro
Diese Steuersätze gelten jährlich. Für einen Oldtimer ist eine Pauschale in Höhe von 46 Euro pro Jahr zu entrichten. Wie der aktuellen Steuertabelle entnommen werden kann, ist dies aber erst dann günstiger, wenn das Motorrad einen Hubraum ab einer Größe von 650 ccm besitzt. Für Klein- oder Leichtkrafträder werden keine Steuer gezahlt. Die Grenze liegt hier bei 11 kW / 15 PS. Hier gehen die zuständigen Behörden davon aus, dass der Verwaltungsaufwand für einen Einzug der Steuer deutlich höher wäre als die Steuer, die letzten Endes zu zahlen ist. Bisher gab es in Deutschland nur einen einzigen Landkreis, der von dieser Regelung eine Ausnahme gemacht hat – der Zulassungsbezirk Kirchheimbolanden in Rheinland-Pfalz.
Saisonkennzeichen und rote Kennzeichen
Sofern nicht anders vereinbart, wird die Steuer für das Motorrad vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres berechnet. Es gibt allerdings noch andere Möglichkeiten. Wer kein reguläres, sondern ein Saisonkennzeichen beantragen möchte, kann zum Teil erheblich Einsparungen erzielen. Bei einem Saisonkennzeichen wird die Kfz-Steuer für das Motorrad tageweise berechnet. Diese Variante könnte für alle Personen ein gangbarer Weg sein, die das Motorrad nur vorübergehend und nicht ununterbrochen nutzen möchten. Rote Kennzeichen werden für Fahrzeuge vergeben, die nicht offiziell zugelassen sind, aber zeitweise am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Dies ist beispielsweise der Fall bei Überführungs- und Übungsfahren. In den allermeisten Fällen wird ein rotes Kennzeichen für wenige Tage vergeben. Anschließend kann sich der Besitzer des Fahrzeugs dafür entscheiden, ein reguläres Kennzeichen zu beantragen und wird damit voll steuerpflichtig. Wird das Motorrad von einem weiter entfernten Standort zu einem anderen Standort überführt, ist ein rotes Kennzeichen die Methode der Wahl. Eine endgültige Zulassung hat dann in dem Zulassungsbezirk zu erfolgen, in dem der Besitzer des Motorrades seinen ständigen Wohnsitz hat.
Fazit: Kfz-Steuer für das Motorrad
Die Berechnung der Kfz-Steuer für das Motorrad ist sehr einfach. Da es bisher keine Regelung gibt, die sich auf den Schadstoffausstoß bezieht, ist einzig und allein die Größe des Hubraums für die Steuer maßgebend. Ob es in Zukunft zu einer Änderung kommt, ist noch ungewiss. Die Pflicht zur Zahlung der Kfz-Steuer beginnt mit dem Tag der Anmeldung und endet an dem Tag, an dem das Motorrad offiziell abgemeldet wird. Der Mindestzeitraum für die Zahlung der Kfz-Steuer beträgt einen Monat.