Jede Person, die mit ihrem Auto oder einem anderen motorisierten Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine Haftpflichtversicherung besitzen. Ein entsprechender Nachweis muss bei der Anmeldung auf der örtlichen Zulassungsstelle vorgelegt werden. Hierzu ist eine elektronische Versicherungsbestätigung – kurz eVB – notwendig. Sie kann bei der Versicherung beantragt werden, bei der eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden soll.
Regelung bis zum Jahre 2008
Die elektronische Versicherungsbestätigung hat die Deckungskarte abgelöst, die bis zum Jahre 2008 als Versicherungsnachweis gültig war. Sie musste bei einer Zulassung oder bei einer Ummeldung vorgelegt werden. Das Verfahren war mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Nach der Antragstellung dauerte es oft mehrere Tage, bis der Versicherte im Besitz seiner Deckungskarte war. Diese Zeit musste verstreichen, bis das Auto, das Moped oder ein anderes Fahrzeug offiziell angemeldet werden konnte.
Heute geht es viel schneller. Eine elektronische Versicherungsbestätigung kann online beantragt und innerhalb von wenigen Augenblicken übermittelt werden.
Aufbau und Kosten der eVB
Eine elektronische Versicherungsbestätigung hat 7 Ziffern. Sie können sich aus Buchstaben und aus Zahlen zusammensetzen. Diese Buchstaben und Zahlen folgen keiner bestimmten Systematik, sondern werden automatisch von einem Rechner generiert. So ist sichergestellt, dass die gleiche elektronische Versicherungsbestätigung nur einmal und nur an eine einzige Person versendet wird. Die Übermittlung kann auf schriftlichem Wege, per E-Mail oder per SMS erfolgen. Einige Versicherungsgesellschaften sind bereits dazu übergegangen, die elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die Zulassungsstelle zu senden. Die Ausstellung einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist grundsätzlich kostenlos. Selbst wenn sie innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraumes nicht genutzt und das Fahrzeug nicht angemeldet wurde, fallen keinerlei Kosten an. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die eVB für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt wird. Es ist maximal 5 Tage gültig und kann eingesetzt werden, wenn ein Fahrzeug von einem Ort zu einem anderen Ort überführt werden soll. Eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen wird mit 30 Euro berechnet. Der Betrag entfällt jedoch, wenn das Auto anschließend fest versichert und offiziell angemeldet wird.
Wann wird eine eVB benötigt?
Als Verkehrsteilnehmer sollten Sie genau wissen, wann Sie eine eVB benötigen. Dabei ist zu allererst die Neuanmeldung zu nennen. Außerdem ist eine elektronische Versicherungsbestätigung unentbehrlich, wenn das Fahrzeug gewechselt oder aufgrund eines Umzuges ein neues Kennzeichen benötigt wird. Weitere Gründe sind die Wiederzulassung eines Fahrzeugs, nachdem es eine Zeit lang stillgelegt wurde, und der Wechsel des Fahrzeughalters.
Online-Antrag
Nachdem die eVB beantragt und ausgegeben wurde, ist sie maximal 6 Monate lang gültig. Wird sie in dieser Zeit nicht genutzt, verfällt sie. In diesem Zusammenhang ist es für Sie wichtig zu wissen, dass eine elektronische Versicherungsbestätigung nur von der Person genutzt werden kann, auf deren Namen sie ausgestellt ist. Eine Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
Sie können bei der Versicherung, bei der Sie die Haftpflichtversicherung und eventuell weitere Versicherungen abschließen möchten, einen Online-Antrag stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie verschiedene Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen. Sind alle Eingaben korrekt, kann der Antrag abgesendet werden. Die neue eVB-Nummer wird sofort angezeigt und auf die Person ausgestellt, die sie beantragt hat.
eVB-Nummer beim Kraftfahrzeug-Bundesamt
Die eVB-Nummer für jeden Versicherungsnehmer ist beim Kraftfahrzeug-Bundesamt hinterlegt. Wer die KFZ-Haftpflichtversicherung wechseln möchte, benötigt eine neue eVB-Nummer, die ebenfalls dort zu hinterlegen ist. Durch diese Vorgehensweise ist jederzeit nachvollziehbar, welche Personen mit welchen Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und wo sie versichert sind.
Mit der eVB-Nummer zur Zulassungsstelle
Die eVB-Nummer dient als Versicherungsnachweis. Dieser ist eine entscheidende Voraussetzung, damit ein Fahrzeug offiziell angemeldet werden darf. Hierfür ist die Zulassungsstelle zuständig, in deren Einzugsbereich der Fahrzeughalter seinen Hauptwohnsitz hat. Bei der Zulassung muss die eVB-Nummer vorgelegt werden. Falls Sie sich nun die Frage stellen, ob es möglich ist, mit dem neu anzumeldenden Fahrzeug zur Zulassungsstelle zu fahren, um alle nötigen Formalitäten zu erledigen – sie ist mit einem eindeutigen Nein zu beantworten. Sie dürfen das betreffende Fahrzeug erst dann offiziell fahren, wenn Sie den Anmeldevorgang erfolgreich hinter sich gebracht haben. Andernfalls kann sich die Versicherung bei einem Schadensfall vor der offiziellen Anmeldung weigern, die Kosten zu übernehmen.
Fazit
Durch die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) im Jahre 2009 wurde das Verfahren zur Versicherungsbestätigung bei der An- und Ummeldung eines Kraftfahrzeuges wesentlich vereinfacht. Sie haben die Möglichkeit, die eVB online zu beantragen, ein Verfahren, bei dem ihnen keinerlei Kosten entstehen. Die eVB ist 6 Monate gültig. Anschließend verfällt sie.