Die eVB-Nummer dient seit 2008 als Nachweis des Versicherungsschutzes bei der Zulassung von Fahrzeugen. Sie ersetzt beim elektronischen Anmeldeverfahren die älteren, gedruckten Versicherungsnachweise, die Versicherungsbestätigungs- oder Deckungskarte und die Versicherungsdoppelkarte, die meist einfach Doppelkarte genannt wurde. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Zulassung oder Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs über die eVB-Nummer wissen sollten.
Die eVB-Nummer – der Schlüssel zur elektronischen Versicherungsbestätigung
Ein Fahrzeug dürfen Sie im öffentlichen Straßenverkehr nur dann in Betrieb nehmen, wenn es zugelassen ist. Die Kfz-Zulassung wiederum erhalten Sie nur dann, wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Das ist in § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. In welcher Form der Nachweis aktuell erfolgen muss, steht im § 23 der FZV. Dieser Paragraph verlangt eine elektronische Versicherungsbestätigung, die vom Versicherer über eine Gemeinschaftseinrichtung an die Zulassungsbehörde zu übermitteln oder zum Abruf bereitzustellen ist. Die Zuordnung dieser Daten zu Ihrem Versicherungsvertrag erfolgt über die eVB-Nummer. Sie ist nichts weiter als ein Schlüssel, der Ihren Datensatz in der Datenbank kennzeichnet.
Doppelkarte oder eVB-Nummer?
Bis Ende März 2003 hatte die Versicherungsbestätigung die Form einer Doppelkarte, auf der alle für die Zulassung nötigen Daten eingetragen waren. Seitdem war bis 2008 eine einfache Versicherungsbestätigungskarte, auch Deckungskarte genannt, in Gebrauch. Diese Begriffe tauchen zwar zum Teil immer noch in Texten zum Thema Kfz-Zulassung auf, eine Fahrzeuganmeldung mit solchen schriftlichen Versicherungsbestätigungen ist allerdings nicht mehr möglich. Sie können diese Wörter aber im Allgemeinen durch den Begriff „eVB-Nummer“ ersetzen.
Nur ein vorläufiger Versicherungsschutz mit der eVB-Nummer
Der § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) erlaubt dem Versicherer zwar, die Versicherungsbestätigung so lange zurückzuhalten, bis Sie die erste Prämie gezahlt haben, trotzdem erhalten Sie die eVB-Nummer oft unmittelbar nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag aber meist noch gar nicht endgültig in Kraft, und zwar aus mehreren Gründen:
- Der eigentliche Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst mit dem Tag der Zulassung.
- Sie haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
- Sie haben zwei Wochen Zeit, die erste Prämie zu bezahlen, sofern der Versicherer die Zahlung nicht vor der Herausgabe der Versicherungsbestätigung verlangt hat. Wenn Sie der Zahlungspflicht aber nicht nachkommen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
- Der Versicherer kann die Erteilung des Versicherungsschutzes in der Kfz-Haftpflicht innerhalb von zwei Wochen ablehnen, allerdings nur in festgelegten Ausnahmefällen, da bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein Kontrahierungszwang besteht.
Um das Anmeldeverfahren für Kraftfahrzeuge zu vereinfachen und zu beschleunigen, erteilt Ihnen der Versicherer üblicherweise zunächst nur eine vorläufige Deckungszusage. Das gilt vor allem für die Kfz-Haftpflicht, unter Umständen auch für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die vorläufige Zusage gilt höchstens bis zur erfolgreichen Zulassung des Fahrzeugs. Rechtlich gesehen kommen bei einem solchen Versicherungsabschluss zwei Verträge zustande. Ein Vertrag über die vorläufige Deckung und der Hauptvertrag.
Welche Fahrten sind nur mit der eVB-Nummer erlaubt?
Sobald Ihre Versicherung Ihnen eine vorläufige Deckungszusage erteilt hat – und das ist spätestens mit der Aushändigung der eVB-Nummer der Fall – haben Sie den nötigen Versicherungsschutz für den Betrieb Ihres Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Er gilt allerdings nur für Fahrten zur Zulassungsstelle sowie zu einer HU oder anderen technischen Überprüfung, falls diese für die Zulassung erforderlich sind. Darüber hinaus brauchen Sie auch für diese Fahrten bereits amtlich zugeteilte Kennzeichen, die dafür auch ohne Stempelplaketten oder wenn sie entstempelt sind, genutzt werden können. Außerdem dürfen Sie nur innerhalb Ihres Zulassungsbezirks sowie maximal einem angrenzenden Bezirk fahren.
Sofern Sie Ihr Kfz am selben Tag erfolgreich anmelden, sind diese Zulassungsfahrten in jedem Fall von der Kfz-Haftpflicht gedeckt, denn der Versicherungsschutz erstreckt sich immer auf einen ganzen Tag, beginnt also um 0:00 Uhr. Aber auch davon abgesehen sind diese Fahrten durch den vorläufigen Versicherungsschutz gedeckt, es sei denn, Ihr Versicherer schließt das ausdrücklich aus und weist Sie darauf hin.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Ausschluss von Fahrten mit ungestempelten oder entstempelten Kennzeichen seltener der Fall. Sie sollten aber auf solche Klauseln achten, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Das gilt selbst für den Fall, dass Sie Ihr Auto erst nach der Zulassung nutzen wollen, denn die entsprechenden Regelungen gelten auch für Rückfahrten von der Zulassungsstelle. Außerdem, wenn Sie Ihr Kfz vorübergehend stilllegen oder ganz abmelden.
Die Vorteile der elektronischen Versicherungsbestätigung
Da es sich bei der eVB-Nummer lediglich um eine 7-stellige Kombination von Buchstaben und Ziffern handelt, lässt sie sich ganz einfach telefonisch, per Fax, E-Mail oder als SMS übermitteln. Das erleichtert besonders den Abschluss einer Autoversicherung bei einem Direktversicherer, der Ihnen eine Deckungs- oder Doppelkarte gar nicht persönlich aushändigen kann.
Hat die elektronische Versicherungsbestätigung auch Nachteile?
Im Gegensatz zu Versicherungsbestätigungen in Kartenform, also der Doppelkarte oder Versicherungsbestätigungskarte, lassen sich aus der eVB-Nummer ohne einen Zugang zur Datenbank der Versicherer keine Rückschlüsse auf das versicherte Fahrzeug oder den Deckungsumfang ziehen. Das ist zum Beispiel dann nachteilig, wenn Sie im gleichen Zeitraum mehrere Fahrzeuge anmelden. Vor allem wenn Sie sich die eVB-Nummern telefonisch mitteilen lassen, sollten Sie sich in diesem Fall notieren, welche Nummer zu welchem Fahrzeug gehört.
Fazit
Die eVB-Nummer erleichtert als digitale Form der Versicherungsbestätigung die Zulassung von Kraftfahrzeugen, da sie sich einfach über digitale Medien und per Telefon übermitteln lässt. Sie ersetzt die Doppelkarte und die ebenfalls papiergebundene Zwischenlösung des teilelektronischen Verfahrens, das von 2003 bis 2008 eingesetzt wurde. Von der elektronischen Versicherungsbestätigung profitieren insbesondere Kunden von Direktversicherern, die eine Doppelkarte nicht persönlich bei ihrem Versicherer abholen konnten, da Wartezeiten durch den Versand nun entfallen. Mit der eVB-Nummer erhalten Sie eine vorläufige Deckungsbestätigung für Ihre Autoversicherung, wobei der Versicherer den Umfang einschränken kann. Letzteres kommt vor allem bei der Kaskoversicherung vor.