KFZ-Steuer 2015 – diese Änderungen betreffen alle Autofahrer
Die KFZ-Steuer wird in Deutschland seit Jahrzehnten erhoben und stellt als ehemalige Luxussteuer eine zusätzliche Einnahmequelle für den Bund dar. Während die Berechnungsgrundlage der Steuer über die letzten Jahrzehnte stetig angepasst wurde, ergibt sich für 2015 eine andere wesentliche Neuerung. Erstmals seit Jahrzehnten ist nicht das Finanzamt der Stadt oder Gemeinde des Fahrzeughalters für das Einziehen der Steuer verantwortlich: Die Kompetenz wurde an die Zollbehörden der jeweiligen Wohnregion übergeben. An der Höhe der KFZ-Steuer für den einzelnen Autofahrer ändert sich hierdurch nichts, dennoch sollten Fahrzeugbesitzer im Jahr 2015 und den Folgejahren sämtliche Steuerdokumente genau überprüfen, um eine fehlerhafte Abrechnung zu vermeiden.
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