Wer eine KFZ-Versicherung abschließen möchte, muss genau angeben, welche Personen dieses Auto fahren sollen. Viele Versicherungen bieten Rabatte für Alleinfahrer an. Darüber hinaus kann es Vergünstigungen für Ehe- oder Lebenspartner, einen eingeschränkten Fahrerkreis oder für den Fall geben, dass nur Personen über 23 Jahren oder über 25 Jahren das Auto nutzen sollen. Dies heißt zwar nicht, dass es anderen Personen, die nicht im Versicherungsvertrag registriert sind, verboten ist, das Auto fahren zu fahren. Solange kein Unfall passiert oder ein anderweitiger Schaden verursacht wird, spielt dies keine Rolle. Die betreffende Person muss lediglich die Fahrerlaubnis besitzen. Etwas anders sieht es aus, wenn eine Person, die nicht im Versicherungsvertrag registriert ist, mit dem betreffenden KFZ einen Unfall verursacht oder in einen Unfall verwickelt ist. Hier stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Versicherung verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen.
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